Was gilt es in 2025 zu beachten:

Das Aalfangverbot gilt nur für Küstengewässer (Ostsee und Nordsee, Kieler Förde, Hafen), nicht für
Binnengewässer, hierzu zählt auch der NOK
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Der S.A.V. Kanalfreunde e.V. Kiel übernimmt keinerlei Haftung für Körper-und Sachschäden die vor, während oder nach einer Vereinsveranstaltung auftreten könnten. Bitte sorgt selbst für ausreichend Versicherungsschutz!
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Ab dem 6.Aug. 2021 gilt die neue BIFVO in Schleswig-Holstein
Das bedeutet das Mindesmaß für Aal beträgt ab sofort 50cm
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Auf unserer Vorstandssitzung vom 14.05.2019 wurde beschlossen,
dass wir nach unseren Gemeinschaftsangeln am NOK die von uns
genutzten Strecken von herumliegenden Müll befreien und so einen
Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Auch vom Strand bitte jeder den Plasikmüll mitnehmen.
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! 2024 beträgt das Baglimit für Dorsche 0 Stck. pro Tag und Angler!

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Jedes Mitglied, das an Veranstaltungen und Angeln von SAV Kanalfreunde e.V. Kiel teilnimmt, erklärt sich hiermit einverstanden das Fotos die von ihm auf den Veranstaltungen gemacht wurden auf unserer Homepage veröffentlicht werden.
Wer dies nicht möchte muß dieses schriftlich auf der Veranstaltung mitteilen.
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Habe ich auch die erforderliche Fischereiabgabemarke für 2021 erworben?               Zur [Online-Abgabe]